Bundesjustizministerin informiert sich
über Jugendschutzmaßnahmen
Dieburg,
11.08.2005
Bundesjustizministerin
Brigitte Zypries informiert sich bei der Tabakwarengroßhandlung
Weber in Dieburg über die Realisierung des Jugendschutzes an
Zigarettenautomaten
Am 12.09.05 besichtigt Bundesjustizministerin
Brigitte Zypries die Willi Weber GmbH & Co. KG mit Sitz in Dieburg.
Hier wird Sie sich über den aktuellen Stand der Umsetzung des
Jugendschutzes an Zigarettenautomaten informieren.
Hintergrund ist das Inkrafttreten einer
Neuregelung für den Verkauf von Tabakwaren aus Zigarettenautomaten
ab dem 01.01.2007.
Demnach dürfen Zigaretten über
Zigarettenautomaten nur noch verkauft werden wenn sichergestellt ist,
daß Kinder und Jugendlichen der Zugang verwehrt bleibt.
Die Willi Weber GmbH & Co. KG
präsentiert im Rahmen des Besuches der Ministerin den ersten
jugendsicheren Zigarettenautomaten in Deutschland.
Damit
bestreitet der Tabakwarengroßhandel einen wichtigen Schritt zu
mehr Jugendschutz beim Verkauf von Zigaretten. "Wir sind dann die erste
Verkaufsstelle, die tatsächlich eine Kontrolle des Alters des
Konsumenten durchführt - und das bei jedem Verkauf", so Daniel
Ludwig, Mitglied der Geschäftsleitung bei der Willi Weber GmbH
& Co KG.
Die technischen Vorbereitungen hierzu sind
zur Zeit in vollem Gange. Alleine die Willi Weber GmbH & Co.
KG mit Sitz in Dieburg rüstet rund 20.000 Zigarettenautomaten mit
der neuen Technik
aus. Deutschlandweit werden zum Stichtag 31.12.2006 alle ca. 650.000
Zigarettenautomaten umgestellt sein. Der Tabakwarengroßhandel
investiert hierzu rund 300 Millionen Euro.
Nach
dem Jugendschutzgesetz dürfen
Tabakwaren in Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der
Öffentlichkeit an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren weder
abgegeben noch darf Ihnen das Rauchen gestattet werden.
Die
Realität sieht jedoch anders aus. Meist werden Zigaretten im
Einzelhandel nach Sichtprüfung des Käufers durch den
Verkäufer verkauft. Die
wenigsten Händler verlangen einen Ausweis.
Anders hingegen beim Zigarettenautomaten. Der
Konsument muß sich vor dem Erwerb von Zigaretten mittels der
EC-Karte dem Automaten gegenüber ausweisen. Der auf der
EC-Karte aufgebrachte Chip (auch Geldkarte genannt) enthält die
Information, ob der Konsument das Jugendschutzmerkmal erfüllt oder
nicht.
Ist dies nicht der Fall, ist der Erwerb von Zigaretten am Automaten
nicht möglich.
"Diese technische Vorrichtung am Automaten ist
ein enorm wichtiger Schritt zum Schutz der Jugend vor dem
Zigarettenkonsum. Wir unterstützen diese
Jugendschutzmaßnahme in vollem Umfang. Der Automat wird, unter
Jugendschutzgesichtspunkten, zukünftig die sicherste
Verkaufsstelle von Tabakwaren sein."
Derzeit wird das System im Auftrag des
Deutschen Tabakwarengroßhandels vom TÜV Rheinland auf Herz
und Nieren geprüft. Ziel ist die Zertifizierung der
Jugendschutzmaßnahmen am Zigarettenautomaten.
Noch erhalten Raucher Ihre Zigaretten ohne
Überprüfung des Kriteriums. Jedoch der Countdown läuft:
Für Raucher, die in den nächsten Monaten eine neue EC-Karte
erhalten lohnt es sich jetzt schon darauf zu achten, daß das
Bankinstitut das Jugendschutzmerkmal auf dem Geldkartenchip aufgebracht
hat.
Pressekontakt:
Daniel
Ludwig
Willi
Weber GmbH & Co. KG
Dieselstr.3
64807 Dieburg
Tel.: 06071/2092-11
Fax: 06071/2092-19