Tabakwaren - Süßwaren
Spirituosen - Großhandlung


Pressemitteilung

 
Bundesjustizministerin informiert sich über Jugendschutzmaßnahmen

Dieburg, 11.08.2005

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries informiert sich bei der Tabakwarengroßhandlung Weber in Dieburg über die Realisierung des Jugendschutzes an Zigarettenautomaten

Am 12.09.05 besichtigt Bundesjustizministerin Brigitte Zypries die Willi Weber GmbH & Co. KG mit Sitz in Dieburg. Hier wird Sie sich über den aktuellen Stand der Umsetzung des Jugendschutzes an Zigarettenautomaten informieren.

Hintergrund ist das Inkrafttreten einer Neuregelung für den Verkauf von Tabakwaren aus Zigarettenautomaten ab dem 01.01.2007.

Demnach dürfen Zigaretten über Zigarettenautomaten nur noch verkauft werden wenn sichergestellt ist, daß Kinder und Jugendlichen der Zugang verwehrt bleibt.

Die Willi Weber GmbH & Co. KG präsentiert im Rahmen des Besuches der Ministerin den ersten jugendsicheren Zigarettenautomaten in Deutschland.

Damit bestreitet der Tabakwarengroßhandel einen wichtigen Schritt zu mehr Jugendschutz beim Verkauf von Zigaretten. "Wir sind dann die erste Verkaufsstelle, die tatsächlich eine Kontrolle des Alters des Konsumenten durchführt - und das bei jedem Verkauf", so Daniel Ludwig, Mitglied der Geschäftsleitung bei der Willi Weber GmbH & Co KG. 

Die technischen Vorbereitungen hierzu sind zur Zeit in vollem Gange. Alleine die Willi Weber GmbH & Co. KG mit Sitz in Dieburg rüstet rund 20.000 Zigarettenautomaten mit der neuen Technik aus. Deutschlandweit werden zum Stichtag 31.12.2006 alle ca. 650.000 Zigarettenautomaten umgestellt sein. Der Tabakwarengroßhandel investiert hierzu rund 300 Millionen Euro.

Nach dem Jugendschutzgesetz dürfen Tabakwaren in Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren weder abgegeben noch darf Ihnen das Rauchen gestattet werden.
Die Realität sieht jedoch anders aus. Meist werden Zigaretten im Einzelhandel nach Sichtprüfung des Käufers durch den Verkäufer verkauft. Die wenigsten Händler verlangen einen Ausweis.

Anders hingegen beim Zigarettenautomaten. Der Konsument muß sich vor dem Erwerb von Zigaretten mittels der EC-Karte dem Automaten gegenüber ausweisen.  Der auf der EC-Karte aufgebrachte Chip (auch Geldkarte genannt) enthält die Information, ob der Konsument das Jugendschutzmerkmal erfüllt oder nicht. Ist dies nicht der Fall, ist der Erwerb von Zigaretten am Automaten nicht möglich.

"Diese technische Vorrichtung am Automaten ist ein enorm wichtiger Schritt zum Schutz der Jugend vor dem Zigarettenkonsum. Wir unterstützen  diese Jugendschutzmaßnahme in vollem Umfang. Der Automat wird, unter Jugendschutzgesichtspunkten, zukünftig die sicherste Verkaufsstelle von Tabakwaren sein."

Derzeit wird das System im Auftrag des Deutschen Tabakwarengroßhandels vom TÜV Rheinland auf Herz und Nieren geprüft. Ziel ist die Zertifizierung der Jugendschutzmaßnahmen am Zigarettenautomaten.

Noch erhalten Raucher Ihre Zigaretten ohne Überprüfung des Kriteriums. Jedoch der Countdown läuft: Für Raucher, die in den nächsten Monaten eine neue EC-Karte erhalten lohnt es sich jetzt schon darauf zu achten, daß das Bankinstitut das Jugendschutzmerkmal auf dem Geldkartenchip aufgebracht hat.


Pressekontakt:
Daniel Ludwig
Willi Weber GmbH & Co. KG
Dieselstr.3
64807 Dieburg
Tel.: 06071/2092-11
Fax: 06071/2092-19

zurück zum Inhaltsverzeichnis


eMail: info@tabakweber.de

Letzte Änderung: 11. August 2005